Facebook-Seite AGEM Geistiges Eigentum & Medien in DAV

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Mitglieder-Logo

 

 

Die Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum & Medien im DAV (AGEM) begrüßt grundsätzlich die Verwendung ihres Logos durch die Mitglieder nach Maßgabe der unten stehenden LIZENZBEDINGUNGEN. Die in der AGEM organisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können sich so als Einheit darstellen die Mitgliedschaft in der AGEM kann als „Marke“ wahrgenommen werden.
 
Die AGEM als Inhaber der Rechte an diesem Logo gestattet es den Mitgliedern gerne, dieses nach Maßgabe der nachstehenden LIZENZBEDINGUNGEN zu verwenden und zwar mit dem Schriftzug „Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum & Medien im DAV“ in der geschützten Art und Weise unter Verwendung der Originalfarben (RGB 84B819 / RBG B8B9BA) oder in einer schwarz/weiß Version.
 
Auch die Einbindung des Mitglieder-Logo auf die Kanzleiwebseite wird nach Maßgabe der nachstehenden LIZENZBEDINGUNGEN gerne gestattet und ausdrücklich angeregt, wenn über das Logo eine Verlinkung auf die Website der AGEM www.agem-dav.de erfolgt.

 

LIZENZBENDINGUNGEN für die Nutzung von Mitgliederlogos

 

1. Die Arbeitsgemeinschaft gestattet ihren Mitgliedern die unentgeltliche Verwendung des hier angebotenen Logos „Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum & Medien im DAV“ im Rahmen der anwaltlichen Werbung.

2. Die Gestattung ist an die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft gebunden. Bei der Verwendung auf dem Briefkopf einer Sozietät ist darauf zu achten, dass in solchen Fällen sämtliche Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Kanzlei Mitglied der Arbeitsgemeinschaft sein müssen bzw. das Logo eindeutig den Rechtsanwälten/Rechtsanwältinnen zugeordnet ist, die der Arbeitsgemeinschaft angehören. Auch die Einbindung des Mitglieder-Logos auf die Website des Mitglieds wird gestattet und ausdrücklich angeregt, wenn über das Logo eine Verlinkung auf die Website der Arbeitsgemeinschaft erfolgt.

3. Die Gestattung bezieht sich ausschließlich auf eine Verwendung des Logos in der hier vorgegebenen Form. Der Nutzer verpflichtet sich, das Logo nur in den veranlagten Farben oder in einer schwarz/weiß Version zu verwenden. Veränderungen an der äußeren Form, den Bestandteilen des Logos sowie jegliche Ergänzungen und Einbindungen in andere Kennzeichen sind nicht zulässig.

4. Sämtliche Rechte an dem Logo verbleiben beim Deutschen Anwaltverein und der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft sind nicht berechtigt, Dritten die Nutzung des Logos zu gestatten oder die erteilte Lizenz an Dritte zu übertragen.

5. Die Gestattung ist frei widerruflich. Sie erlischt mit der Beendigung der Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft.

6. Das Mitglied als Nutzer trägt die alleinige Verantwortung für die Verwendung des Logos im Rahmen der gewährten Gestattung und wird den Deutschen Anwaltverein und ggf. die Arbeitsgemeinschaft von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die wegen der Verwendung des Logos geltend gemacht werden.

 

Zum Download stehen bereit:

 

Mitgliederlogo JPG-Datei (31 KB)

 

Mitgliederlogo EPS-Datei (490 KB)

 

LIZENZBEDINGUNGEN für die Nutzung von Mitgliederlogos