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Workshop
zum Markenrecht

16. April 2016, 09.45 bis 16.00 Uhr

im Mercure Hotel Hamburg City, Amsinckstraße 53, 20097 Hamburg

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Der Workshop ist geeignet für die Fortbildungsbescheinigung nach § 15 FAO (5,00 Stunden).

 

Die Referenten

 

Dr. Malte Hartmann, LL.M. ist Richter in Hamburg. Zuvor arbeitete er mehr als fünf Jahre als Rechtsanwalt in auf den gewerblichen Rechtsschutz spezialisierten Kanzleien in Hamburg und Berlin und betreute dort Mandanten in allen Fragen des Markenrechts.
In Alicante, dem Sitz des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt, absolvierte er einen Masterstudiengang, in dessen Mittelpunkt das europäische Markenrecht stand. Veröffentlicht hat er vor allem zu Fragen der Durchsetzung von Gemeinschaftsmarken in Gerichtsverfahren.

 

Dennis Gehnen, LL.M. ist seit 2006 als Anwalt auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes vorwiegend im Markenrecht tätig und seit 2013 Justitiar eines Softwareunternehmens. Er berät seine Mandanten mit Blick auf die gesamte Bandbreite der markenrechtlichen Fragestellungen, angefangen bei der Anmeldung der Marke über ihre Verwertung bis hin zur Durchsetzung
markenrechtlicher Ansprüche. Nach seinem Referendariat in Berlin absolvierte er einen Masterstudiengang zum Geistigen Eigentum bei der World Intellectual Property Organization (WIPO).

Der Workshop

 

Im Rahmen des Workshops „Markenrecht“ wird die praktische Arbeit eines Anwalts auf diesem Gebiet eingehend behandelt. Dabei werden die für die Mandatsbearbeitung wichtigsten Fragestellungen im Kennzeichenrecht anhand von Fallbeispielen in Theorie und Praxis dargestellt.
Der Schwerpunkt des Workshops liegt auf der Darstellung und Erarbeitung der anwaltlichen Beratungspraxis im Markenrecht. Er gibt einen Überblick über das Markenrecht, vor allem aber über die in der Praxis wichtigen und stets wiederkehrenden Fragen der anwaltlichen Beratung im Zusammenhang mit Marken. Die unterschiedlichen Bereiche der anwaltlichen Beratung werden systematisch behandelt, insbesondere:

  • Markenfindung und -recherche sowie die Abgrenzung gegenüber älteren Rechten,
  • das Amtsverfahren von der Anmeldung bis zur Eintragung,
  • die Durchsetzung markenrechtlicher Ansprüche im Amts- oder Gerichtsverfahren sowie diesen vorangehenden Verhandlungen.

 

Dabei werden vor allem auch strategische Überlegungen bei der Mandatsbearbeitung im Kennzeichenrecht mit den Teilnehmern anhand von konkreten Beispielen erörtert; sowohl aus Sicht des Markeninhabers als auch aus Sicht eines potentiellen Verletzers.

 

Um den Workshopcharakter beizubehalten und individuelles Arbeiten zu ermöglichen, ist die Teilnehmerzahl auf 30 Personen begrenzt.