WERKSTATTGESPRÄCH ONLINE:
(offen für alle Teilnehmer)
Dienstag, 18. März 2025 – 18:00 Uhr
Thema:
Müssen auch Anwälte jetzt aufgrund von datenschutzrechtlichen Vorgaben Kostennoten im B2C Bereich „End-to-End“ verschlüsselt versenden, um sich nicht nach Art. 82 DSGVO schadensersatzpflichtig zu machen?
Eine kritische Auseinandersetzung mit der datenschutzrechtlichen Rechtsprechung des OLG Schleswig 12 U 9/24
Referent: RA Bernhard Veeck, LL.M, Kanzlei ByteLaw, Regionalgruppe Frankfurt am Main
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