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WERKSTATTGESPRÄCH ONLINE:

(offen für alle Teilnehmer)

 

Dienstag, 18. März 2025 – 18:00 Uhr

 

Thema:               

Müssen auch Anwälte jetzt aufgrund von datenschutzrechtlichen Vorgaben Kostennoten im B2C Bereich „End-to-End“ verschlüsselt versenden, um sich nicht nach Art. 82 DSGVO schadensersatzpflichtig zu machen?

Eine kritische Auseinandersetzung mit der datenschutzrechtlichen Rechtsprechung des OLG Schleswig 12 U 9/24

 

Referent: RA Bernhard Veeck, LL.M, Kanzlei ByteLaw, Regionalgruppe Frankfurt am Main

 

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Die Teilnahme ist kostenfrei. 

 

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