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WERKSTATTGESPRÄCH ONLINE:

(offen für alle Teilnehmer)

 

Dienstag, 16. Juli 2024 – 18:00 Uhr

 

Thema: Aktuelles zum EV-Verfahren: wie lange dauert ein Ping-Pong-Spiel ?

 

Referenten: Rechtsanwalt Prof. Dr. Elmar Schuhmacher, Köln

Rechtsanwalt Clemens Rödle, Köln

 

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Die Teilnahme ist kostenfrei. 

 

Bitte melden Sie sich über den Link aus der gesondert verschickten Einladungsmail an, damit wir Ihnen dann auch Ihre Teilnahmebescheinigung zusenden können.

 

Den Link zur Online-Teilnahme erhalten Sie mit einer gesonderten Mail.

 

 

Worum geht es?

 

Nachdem das BVerfG mit mehreren aktuellen Entscheidungen die Bedeutung des grundrechtsgleichen Rechts auf prozessuale Waffengleichheit gem. Art. 3 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes betont hat, hat sich der praktische Ablauf von Verfahren über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ganz erheblich verändert. Die Gerichte sind zwischenzeitlich – mehr oder weniger – dazu übergegangen, dem Erlass einer einstweiligen Verfügung vorausgehend ein Verfahren zu schalten, welches nicht nur durch die einmalige Möglichkeit einer Stellungnahme durch den Antragsgegner geprägt ist, sondern welches nicht selten durch ein „Ping-Pong“ von Stellungnahmen und Gegenstellungnahmen geprägt ist.

 

Das Werkstattgespräch der Regionalgruppe Köln soll die geänderte Praxis und die rechtlichen Rahmenbedingungen, wie sie sich aus der genannten Rspr. ergeben, darstellen und näher beleuchten, dies insbesondere auch mit Blick auf die Anforderungen an den Verfügungsgrund der Dringlichkeit.

 

Die Regionalgruppe freut sich darauf, am 16.07.2024 mitten allen Teilnehmern (nicht nur Mitgliedern der Regionalgruppe) diese neue Praxis im EV-Verfahren zu erörtern und die entsprechenden Erfahrungen dazu miteinander auszutauschen.