Die AGEM auf dem DAT 2026 in Freiburg
Freitag, 12.06. | 11.00 – 12.30 Uhr
Zwischen Eigenwerbung und Pressearbeit für den Mandanten – was kann, darf oder soll der Anwalt über die eigenen Mandate in der Öffentlichkeit berichten?
Anwaltschaft im Wandel zeigt sich besonders deutlich bei Äußerungen zu eigenen Mandaten: Früher streng vertraulich, wird heute bei LinkedIn gepostet oder werden Interviews vor laufender Kamera gegeben. Ein Eigeninteresse der Anwälte ist klar gegeben. Aber ist das auch im Mandanteninteresse? Was, wenn der Mandant die öffentliche Äußerung des Anwalts wünscht, wird das Organ der Rechtspflege zum Pressesprecher des Mandanten? Ist das berufsrechtlich zulässig und wenn nein, ist das noch zeitgemäß?
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Speaker
Dr. Julia Exner-Kuhn, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht, Strafverteidigung, München
Dr. Till Dunckel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Presserechtler, NESSELHAUF Rechtsanwälte,Hamburg
Sabine Fuhrmann, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht, Vizepräsidentin der BRAK, Leipzig
Markus Hartung, Rechtsanwalt, Mediator, The Law Firm Companion legal & strategic advice, Berlin
Moderation
Jens Klaus Fusbahn, Rechtsanwalt, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht, Kanzlei Kötz Fusbahn Rechtsanwälte, Düsseldorf
Dr. Yvonne Kleinke, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht, iUSLAB Rechtsanwälte, Berlin
Veranstalter
AGEM – Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum & Medien
und Arbeitsgemeinschaft Strafrecht