am Freitag, den 16. Juni 2023, 11:00 – 12:30 Uhr
auf dem DAT 2023 in Wiesbaden
Produkte und Dienstleistungen, Investments und Unternehmen sind in der Werbung heute oft „besonders ökologisch, fair und nachhaltig“. Welche Anforderungen stellt aber die Rechtsordnung an „green claims“, wann handelt es ich um Werbung mit Selbstverständlichkeiten, wann ist die Zulässigkeit der Verwendung solcher werbewirksamen Begriffe an Prüf- und Kontrollverfahren geknüpft? Und wann ist die Grenze zu irreführender Werbung überschritten (sog. greenwashing) – mit welchem Konsequenzen?
Hier finden Sie einen Kurzbericht von der Tagung