Neues vom Recht auf Vergessen(werden)
virtuelle Podiumsdiskussion mit den Teilnehmern:
Vorsitzender Richter am LG Dr. Benjamin Korte, Hamburg
Landgericht Hamburg
Rechtsanwältin Julie Wahrendorf, LL.M. (Sydney), Hamburg
Head of Litigation Germany, Syndikusrechtsanwältin
Google Germany GmbH
Hamburg
Jan Siegel, Hamburg
Leiter Rechtsabteilung SPIEGEL-Verlag, Hamburg
Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel, Hamburg
Medienanwalt
Moderation: Rechtsanwältin Dr. Yvonne Kleinke, Berlin und Rechtsanwalt Jens Fusbahn, Düsseldorf
Unser Thema:
Gibt es in der digitalen Welt einen Vorrang des Vergessens vor dem Erinnern? Unter welchen Voraussetzungen gewährt das Recht auf Vergessenwerden einem Betroffenen einen Löschungsanspruch gegenüber unliebsamen Berichten aus der Vergangenheit? Kann alles, was der Betroffene vergessen machen möchte, auch gelöscht werden?
Im Zusammenhang mit dem Schutz vor grenzenloser und unkontrollierter Digitalisierung haben zunächst die Rechtsprechung und dann der europäische Gesetzgeber ein Recht auf Vergessen(werden) geschaffen, das heute in Art. 17 DSGVO geregelt ist.
Dieses Recht auf Vergessen war jüngst Gegenstand zahlreicher höchstrichterlicher Entscheidungen. In der Podiumsdiskussion der Arbeitsgemeinschaft Geistiges & Medien (AGEM) diskutieren Vertreter der Netzwerke und Verlage, der Rechtsprechung und der Anwaltschaft zum Thema „Neues vom Recht auf Vergessen(werden)“.