Darum ging es:
Auskunftspflichten des Staates und der Gerichte als Teil der rechtsstaatlichen Garantien. Welche Einsichtsrechte haben Presse und Journalisten? Welche Rechte hat jeder Einzelne?“
Wie kommen Journalisten bei einer Recherche eigentlich an Informationen der Behörden? Und welche Informationsrechte hat jeder private Einzelne? Gibt es ein Recht, Behördenakten einzusehen? Und was darf ein Gericht Journalisten über den Inhalt von Gerichtsverfahren mitteilen? Ob Zivilverfahren, Strafprozess oder Verwaltungsrechtsstreit: Die Frage nach Auskunftsrechten wird Rechtsanwälten von ihren Mandanten immer wieder und in verschiedenster Ausprägung gestellt.
Auf dem diesjährigen Podium der AGEM Veranstaltung auf dem DAT diskutierten Vertreter der Gerichte, der Anwaltschaft, der Presse und der Politik die aktuelle rechtliche Situation sowie die Forderung nach weitergehenden Auskunftsrechten und mehr Transparenz.
Nachlese / Veranstaltungsbericht:
Auskunftspflichten des Staates und der Gerichte als Teil der rechtsstaatlichen Garantien.
Fachveranstaltung der ARGE Geistiges Eigentum & Medien im DAV auf dem DAT in Leipzig
Auskunftsansprüche und Transparenzpflichten sind ein zentrales Element in einer Demokratie. Wenn das Motto des diesjährigen DAT lautete „Rechtsstaat leben“, lag es also nahe zu fragen: Welche Auskunfts- und Einsichtsrechte haben Presse und Journalisten, welche Rechte hat der Einzelne?
Auskunfts- und Einsichtsrechte sollen die Akzeptanz der Bürger für staatliche Entscheidungen fördern. „Wissen ist Macht“ gilt auch in diesem Verhältnis. Die Folge ist die Forderung nach möglichst umfassender Transparenz. Zugleich wissen wir alle in einer Zeit, in der in Europa jüngst das Datenschutzrecht und das Recht zum Schutz des Know How und der Geschäftsgeheimnisse reformiert worden sind, dass Daten und Informationen schützenswert und durch verschiedene Regelwerke weitreichend geschützt sind.
In der Fachveranstaltung der AGEM diskutierten also die Referenten, jeweils aus dem Blinkwinkel von Behörden, Gerichten, der Medien, der Anwaltschaft und der Politik unter anderem folgende Fragen:
Wie transparent muss rechtsstaatliches Handeln sein? Wieviel staatliche Geheimnisse verlangt und erträgt der Rechtsstaat? Ist die Pflicht zur Transparenz grenzenlos, gar bis hin zu Transparenz als Selbstzweck?