Das war die AGEM auf dem DAT 2015 in Hamburg: Auf dem 66. DAT in Hamburg hat die AGEM zwei spannende Vortragsveranstaltungen mit anschließender Podiumsdiskussion zu folgenden Themen durchgeführt:
13.30 Uhr – 15.30 Uhr
Teil 1: Effektiver Rechtsschutz auf freiwiliiger Basis?
Mechanismen der Streibeilegung im Internet
16.00 Uhr – 18.00 Uhr
Teil 2: Marken, Medien, Marktteilnehmer
Geht’s eigentlich auch ohne Gerichte?
DAT 2015: Marken, Medien, Markteilnehmer – außergerichtliche Streitbeilegung im gewerblichen Rechtsschutz und Medienrecht
Der Deutsche Anwaltstag 2015 stand unter dem Motto: „Streitkultur im Wandel – weniger Recht?“. Außergerichtliche Streitschlichtung wird immer wichtiger, nicht nur weil die EU-Richtlinie über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und die EU-Verordnung über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten außergerichtliche Methoden der Streitbeilegung stärken. Auch im gewerblichen Rechtsschutz und Medienrecht gibt es zahlreiche teils bewährte, teils neue Streitbeilegungsverfahren.
„Geht’s eigentlich auch ohne die Gerichte?“- mit diesen und ähnlichen Fragen befasste sich die Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum & Medien (AGEM) daher in zwei spannenden Podiumsdiskussionen am 12. Juni 2015 auf dem DAT 2015 in Hamburg.
Die Referenten diskutierten aus Sicht von Medien, Unternehmen, Streitschlichtungsstellen und Anwaltschaft den rechtlichen Rahmen, die konkreten Mechanismen und die Vor- und Nachteile der außergerichtlichen Streitbeilegung. Im ersten Teil hießt es: „Effektiver Rechtsschutz auf freiwilliger Basis? – Mechanismen der Streitbeilegung im Internet“. Im zweiten Teil befassten sich die Referenten mit Streitschlichtung, Schiedsverfahren und Selbstregulierung: „Marken, Medien, Marktteilnehmer – Geht’s eigentlich auch ohne die Gerichte?“.
Die Veranstaltung war bestens besucht und ein voller Erfolg. Hier finden Sie den kompletten Veranstaltungsbericht.