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Workshop
zum Wettbewerbsverfahrensrecht

 26. Februar 2016, 9.45 Uhr bis 16.00 Uhr

NH Hotel Köln City

Holzmarkt 47

50676 Köln

 

Der Workshop ist geeignet für die Fortbildungsbescheinigung nach § 15 FAO. (5 Stunden).

 

Hier finden Sie das

 

Programm.

 

Bitte melden Sie sich hier an: https://www.anwaltakademie.de/anmeldung/agemwbv16

 

Referent:

Dr. David Kipping, LL.M., Maître en droit, ist Rechtsanwalt und Partner bei Friedrich Graf von Westphalen & Partner, einer der führenden Anwaltssozietäten auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland. Herr Dr. Kipping ist zudem Dozent für Markenrecht an der Universität zu Köln. Er berät seine Mandanten in gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtstreitigkeiten mit Schwerpunkten im Marken-, Lauterkeits-, und Geschmacksmusterrecht. Neben seiner oftmals grenzüberschreitenden Tätigkeit bei der Verteidigung von Marken und Geschmacksmustern liegen seine weiteren Schwerpunkte auf der Führung streitiger Auseinandersetzungen im Lauterkeitsrecht (UWG), der proaktiven Beratung bei der rechtssicheren Ausgestaltung von Werbeaktionen und Internetseiten sowie der Markenverfügbarkeitsrecherchen und -anmeldungen.

 

Inhalt:

Im Rahmen des Workshops „Prozess-Praxis des Gewerblichen Rechtsschutzes“ wird die praktische Prozess-Arbeit eines Anwalts auf diesem Gebiet eingehend behandelt. Der Fokus liegt auf den zahlreichen prozessualen Besonderheiten, die die tägliche Arbeit im Gewerblichen Rechtsschutz prägen. Dabei werden die für die Mandatsbearbeitung wichtigsten Fragestellungen des  Wettbewerbsverfahrensrechts anhand von Fallbeispielen in Theorie und Praxis dargestellt.

 

Der Schwerpunkt des Workshops liegt auf der Darstellung und Erarbeitung der anwaltlichen Beratungspraxis im Wettbewerbsverfahrensrecht.
Er gibt einen Überblick über die in der IP-Praxis wichtigen und stets wiederkehrenden Fragen des streitigen Verfahrens: Von der Abmahnung oder Berechtigungsanfrage über das einstweilige Verfügungsverfahren (Verfügungsanträge und Schutzschriften) und das Hauptsacheverfahren bis hin zur Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen. In diesem Zusammenhang werden vor allem auch strategische Überlegungen mit den Teilnehmern anhand von konkreten Beispielen erörtert; sowohl aus Sicht des Angreifers als auch aus Sicht eines potentiellen Verletzers.

 

Um den Workshopcharakter beizubehalten und individuelles Arbeiten zu ermöglichen, ist die Teilnehmerzahl auf 30 Personen begrenzt.